Haftung von Unternehmen für Korruption in Malaysia
Die Haftung von Unternehmen in Malaysia ist in Abschnitt 17A des malaysischen Antikorruptionsgesetzes von 2009 (Abschnitt 17A des MACC-Gesetzes von 2009) geregelt, das seit dem 1. Juni 2020 in Kraft ist. Nach dieser Bestimmung haftet eine gewerbliche Organisation für Korruption, die von Personen begangen wird, die mit ihr verbunden sind. Die malaysische Anti-Korruptions-Kommission (MACC) ist die Regierungsbehörde, die die Umsetzung der Bestimmung beaufsichtigt.
Nach dieser Bestimmung zählen zu den verbundenen Personen die Direktoren, Partner und Angestellten der kommerziellen Organisation sowie Personen, die Dienstleistungen für die kommerzielle Organisation und in deren Namen erbringen. Die verurteilte kommerzielle Organisation kann mit einer Geldstrafe von nicht weniger als dem Zehnfachen der Summe oder des Wertes der Zuwendung, wenn diese beziffert werden kann, oder 1 Million RM (je nachdem, welcher Wert höher ist), oder mit einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 20 Jahren oder beidem bestraft werden.
Kommerzielle Organisation
Zu den kommerziellen Organisationen gehören die folgenden:
- Ein nach dem Companies Act 2016 gegründetes Unternehmen, das in Malaysia oder anderswo eine Geschäftstätigkeit ausübt.
- Ein Unternehmen, das in Malaysia gegründet wurde und dort ein Geschäft oder einen Teil eines Geschäfts betreibt.
- Eine nach dem Partnership Act 1961 eingetragene Partnerschaft, die in Malaysia oder anderswo eine Geschäftstätigkeit ausübt.
- Eine nach dem Limited Liability Partnerships Act 2012 eingetragene Partnerschaft, die in Malaysia oder anderswo eine Geschäftstätigkeit ausübt.
- Eine Personengesellschaft wird überall dort gegründet, wo sie ein Unternehmen oder einen Teil eines Unternehmens in Malaysia betreibt.
Angemessenes Verfahren
Eine kommerzielle Organisation kann sich verteidigen, indem sie den Nachweis erbringt, dass sie über angemessene Verfahren verfügt, die verhindern sollen, dass mit ihr verbundene Personen eine Korruptionshandlung begehen. Das Büro des Premierministers hat im Dezember 2018 Leitlinien zu den angemessenen Verfahren herausgegeben, die Folgendes beinhalten:
- Engagement auf höchster Ebene: Die oberste Führungsebene muss sicherstellen, dass die Handelsorganisation die geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung vollständig erfüllt. Die oberste Führungsebene muss ein Anti-Korruptions-Compliance-Programm einrichten, aufrechterhalten und regelmäßig überprüfen und es mit internen und externen Parteien kommunizieren. Die oberste Führungsebene muss auch die Nutzung eines Whistleblowing-Kanals fördern.
- Risikobewertung: Umfassende Risikobewertungen sollten alle drei Jahre durchgeführt werden, und regelmäßige Bewertungen können bei Bedarf vorgenommen werden.
- Ergreifen Sie Kontrollmaßnahmen: Es wird empfohlen, geeignete Kontrollen und Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören die Umsetzung der Sorgfaltspflicht und die Nutzung von Meldekanälen, wie z. B. der Whistleblowing-Kanal.
- Systematische Überprüfung, Überwachung und Durchsetzung: Es wird empfohlen, regelmäßige Überprüfungen durchzuführen, um die Leistung, Effizienz und Wirksamkeit des Korruptionsbekämpfungsprogramms zu bewerten. Die Überprüfungen können entweder in Form eines internen oder externen Audits erfolgen.
- Schulung und Kommunikation: Die Handelsorganisation sollte ihre Korruptionsbekämpfungspolitik und ihr Managementsystem entwickeln und an interne und externe Parteien weitergeben. Sie sollten der Öffentlichkeit zugänglich sein und allen Mitarbeitern und Geschäftspartnern in geeigneter Weise mitgeteilt werden.