Foreign Corrupt Practices Act

Gesetz über ausländische Korruptionspraktiken

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben 1977 ein Gesetz verabschiedet, das die Bestechung ausländischer Beamter verbietet. Abschnitt 30A(a) des FCPA verbietet korrupte Angebote, Zahlungen, Zahlungsversprechen oder die Genehmigung von Geldzahlungen oder Angebote, Geschenke, Versprechen oder die Genehmigung, einem ausländischen Beamten etwas von Wert zu geben.


Das Wort „Bestechung“ wird verwendet, um klarzustellen, dass das Geschenk darauf abzielen muss, den Empfänger dazu zu verleiten und zu beeinflussen, seine offizielle Position zu missbrauchen, z.B. um Vorzugsgesetze oder -regelungen zu erwirken, um Geschäfte an den Auftraggeber zu leiten usw. Darüber hinaus betont der FCPA auch die Bedeutung der Absicht, die, wie in 18 U.S.C. 201(b), nicht voraussetzt, dass die Handlung vollständig vollzogen wird oder das gewünschte Ergebnis erzielt wird.

Zu den ausländischen Beamten können gehören:

  • Vertreter von Regierungsbehörden
  • Vertreter internationaler Organisationen
  • Vertreter politischer Parteien
  • Kandidaten für politische Ämter
  • Mitglieder einer königlichen Familie
  • Beschäftigte von Staatsbetrieben
  • Beamter einer staatlich kontrollierten Einrichtung

Der FCPA besagt, dass Bestechung alles umfassen kann, was einen Wert hat. Neben Bargeld kann Bestechung auch in Form von:

  • Übermäßige und ungewöhnliche Reisekosten
  • Teure und luxuriöse Geschenke
  • Ein Muster aus vielen „kleinen“ Geschenken
  • Bezahlung von persönlichen Rechnungen und Gebühren, die nicht mit dem Geschäft zusammenhängen
  • Beiträge und Spenden an Organisationen oder Wohltätigkeitsorganisationen, die von Regierungsvertretern bevorzugt werden

Im FCPA gibt es keinen Mindestwert für Bestechung, da dieses Gesetz Bestechung auf der Grundlage der korrupten und vorsätzlichen Absicht, die hinter einem Geschenk steht, klassifiziert. Das Gesetz wird von der Security Exchange Commission (SEC) und dem Department of Justice (DOJ) durchgesetzt.


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